Business-to-Business (B2B) – Deutschland
Geschäftskundenbedingungen
Vertragspartner
Koll Technologies GmbH
Richard-Sorge-Straße 81
10249 Berlin
Deutschland
- Register / Geschäftsführung
- Amtsgericht Charlottenburg, HRB 289748 B · Geschäftsführer: Pekka Wilhelm Nebelung
- Vertragskontakt
- hannu.nissinen@koll.to
- Version
- 3.0 DE
- Gültig ab
- 28. Juli 2026
- Anwendbares Recht
- Recht der Bundesrepublik Deutschland (ohne Kollisionsrecht und CISG)
- Gerichtsstand
- Berlin
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese gelten nicht gegenüber Verbrauchern.
Diese Geschäftskundenbedingungen regeln die Nutzung des Koll-Dienstes durch Geschäftskunden auf dem deutschen Markt. Vertragspartner ist die Koll Technologies GmbH, Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Pekka Wilhelm Nebelung.
Vertragsunterlagen. Der Vertrag besteht aus der Bestellbestätigung, einer gegebenenfalls vereinbarten Leistungsbeschreibung oder Service Level Agreement (SLA), Anlage 1 (Auftragsverarbeitungsvertrag – AVV), Anlage 2 (Acceptable Use Policy – AUP) und diesen Bedingungen.
1. Vertragspartner und Anwendungsbereich
Diese Geschäftskundenbedingungen (die „Bedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Koll Technologies GmbH, Richard-Sorge-Straße 81, 10249 Berlin, Deutschland, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Charlottenburg unter HRB 289748 B, vertreten durch den Geschäftsführer Pekka Wilhelm Nebelung („Koll“), und dem in der Bestellbestätigung bezeichneten Geschäftskunden („Kunde“).
Die Koll Technologies GmbH ist Teil der Koll-Unternehmensgruppe und erbringt den Dienst für den deutschen Markt; sie kann sich hierbei verbundener Unternehmen als Unterauftragnehmer bedienen.
Die Bedingungen gelten für den Koll-Dienst einschließlich der dazugehörigen Anwendungen, Webdienste, Schnittstellen, Integrationen, SmartCard-Nachrichten und sonstigen ausdrücklich vereinbarten Funktionen (zusammen der „Dienst“).
Der Dienst ist ausschließlich für die eigene geschäftliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit des Kunden bestimmt. Eine Weiterveräußerung, Unterlizenzierung oder Bereitstellung des Dienstes für Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Koll in Textform.
2. Begriffsbestimmungen
- AUP bezeichnet die als Anlage 2 beigefügte Acceptable Use Policy in ihrer jeweils vertragsgemäß geltenden Fassung.
- AVV bezeichnet den als Anlage 1 beigefügten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DS-GVO.
- Bestellbestätigung bezeichnet ein von den Parteien unterzeichnetes, elektronisch angenommenes oder von Koll bestätigtes Angebot, Bestellformular oder sonstiges Dokument, in dem insbesondere Leistungsumfang, Preise, Abrechnungszeitraum und Vertragslaufzeit festgelegt werden.
- Drittanbieterleistung bezeichnet insbesondere Leistungen von Telekommunikationsunternehmen, SMS-, RCS- oder WhatsApp-Anbietern, CRM- oder CCaaS-Systemen, Identitätsdiensten, Cloud-Anbietern und sonstigen Integrationspartnern.
- Kundendaten sind Daten, Inhalte und Materialien, die der Kunde oder ein Nutzer in den Dienst eingibt, an den Dienst übermittelt oder über eine Integration verarbeiten lässt.
- Leistungsbeschreibung bezeichnet die von Koll veröffentlichte oder von den Parteien vereinbarte Beschreibung der bestellten Funktionen.
- Nutzer ist eine vom Kunden autorisierte beschäftigte oder beauftragte Person oder sonstige Person, für die ein Zugang eingerichtet wurde.
- Textform bedeutet Textform im Sinne von § 126b BGB und umfasst insbesondere E-Mail und dauerhaft speicherbare Mitteilungen im Administrationsbereich.
3. Vertragsschluss und Rangfolge
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Bestellbestätigung oder diese Bedingungen in Textform annimmt, den Vertrag unterzeichnet oder – nachdem ihm die Vertragsunterlagen zugänglich gemacht wurden – den Dienst mit Zustimmung von Koll in Anspruch nimmt. Die handelnde Person muss zur Vertretung des Kunden berechtigt sein.
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge:
- ausdrücklich als Abweichung bezeichnete, individuell vereinbarte Regelungen der Bestellbestätigung;
- der AVV für Fragen der Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag;
- ein kundenspezifisches SLA und die Leistungsbeschreibung;
- diese Bedingungen; und
- die AUP.
Individuelle Vereinbarungen haben gemäß § 305b BGB Vorrang. Allgemeine Einkaufs-, Lizenz- oder Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Koll ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Koll stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
4. Leistungsumfang und Weiterentwicklung
Der Dienst ermöglicht dem Kunden, Empfängerinnen und Empfängern Informationen zu einem Anruf oder einer Kontaktaufnahme zu übermitteln, etwa den Namen der anrufenden Person, den Unternehmensnamen, die Telefonnummer, den Kontaktgrund und Markeninformationen des Kunden. Je nach bestelltem Umfang können Informationen in der Koll-Anwendung, über öffentliche Kommunikationsnetze oder über Drittanbieterkanäle wie SMS, RCS oder WhatsApp übermittelt werden.
Koll darf den Dienst, seine technische Umsetzung und seine Benutzeroberfläche weiterentwickeln, soweit dies aus technischen, sicherheitsbezogenen, rechtlichen oder wirtschaftlich nachvollziehbaren Gründen erforderlich oder zweckmäßig ist und das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.
Wesentliche Kernfunktionen des bestellten Dienstes dürfen während einer Festlaufzeit nicht ohne sachlichen Grund erheblich verschlechtert werden.
Führt eine Änderung zu einer erheblichen, dauerhaften Beeinträchtigung der vertragsgemäßen Nutzung und behebt Koll diese trotz Anzeige nicht innerhalb angemessener Frist, kann der Kunde den betroffenen Auftrag außerordentlich beenden. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Vertragsende werden anteilig erstattet.
Beta-, Test- und Vorabfunktionen werden als solche gekennzeichnet, können jederzeit geändert oder eingestellt werden und unterliegen keinem SLA, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Der Dienst ist kein Notrufdienst und darf nicht für Notrufe, sicherheitskritische Alarmierung oder vergleichbare Zwecke eingesetzt werden. Koll schuldet weder eine bestimmte Zustell- oder Anzeigequote noch, dass Empfänger eine Nachricht öffnen, einen Anruf annehmen oder eine bestimmte Handlung vornehmen.
5. Nutzungsrecht, Nutzer und Kontoverwaltung
Koll räumt dem Kunden für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Dienst im vereinbarten Umfang für seine internen geschäftlichen Zwecke zu nutzen.
Der Kunde stellt sicher, dass:
- nur autorisierte Nutzer auf den Dienst zugreifen;
- Nutzerkonten personenbezogen verwendet und Zugangsdaten nicht geteilt werden;
- Nutzer- und Berechtigungsdaten aktuell gehalten werden;
- Nutzer den Vertrag, die AUP und das anwendbare Recht einhalten;
- Koll unverzüglich über vermuteten Missbrauch von Zugangsdaten oder Sicherheitsvorfälle informiert wird; und
- Administratoren des Kunden zu den von ihnen vorgenommenen Einstellungen und Bestellungen befugt sind.
Der Kunde haftet für das Verhalten seiner Nutzer nach den gesetzlichen Vorschriften wie für eigenes Verhalten. Koll darf technische Beschränkungen einsetzen, um Nutzerzahlen, Nutzungsvolumen und gebuchte Funktionen zu kontrollieren.
6. Pflichten des Kunden und rechtmäßige Kontaktaufnahme
Der Kunde ist allein für Zwecke, Adressaten, Zeitpunkt und Inhalt seiner Kontaktaufnahmen sowie für die Rechtmäßigkeit der damit verbundenen Datenverarbeitung verantwortlich. Der Dienst verschafft dem Kunden keine eigenständige Berechtigung, eine Person anzurufen oder ihr eine Nachricht zu senden.
Der Kunde hat insbesondere:
- das UWG, die DS-GVO, das BDSG, das TKG, das TDDDG sowie sonstige einschlägige Vorschriften zu Werbung, Telekommunikation, Datenschutz und Verbraucherschutz einzuhalten;
- erforderliche Einwilligungen, sonstige Rechtsgrundlagen, Informationspflichten, Interessenabwägungen, Sperrlisten und Widerrufe ordnungsgemäß zu verwalten;
- Widersprüche, Widerrufe und Kontaktverbote unverzüglich zu beachten;
- Identität, Rufnummer, Unternehmensangaben und Kontaktgrund richtig, aktuell und nicht irreführend anzugeben;
- die zur Rechenschaft und Nachweisführung erforderliche Dokumentation aufzubewahren; und
- die AUP einzuhalten.
Koll nimmt keine rechtliche Einzelfallprüfung der Kampagnen oder Kontaktlisten des Kunden vor. Koll darf angemessene Nachweise zur Rechtmäßigkeit verlangen und die Nutzung nach Ziffer 14 beschränken, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß vorliegen.
7. Unternehmensprofil, Anruferidentität und Kundendaten
Koll kann für den Kunden ein Unternehmensprofil einrichten, das insbesondere Firma, Geschäfts- oder Markenname, Register- und Abrechnungsdaten, Telefonnummern, Logo und Darstellungsinformationen enthält. Koll darf Angaben anhand verlässlicher Quellen überprüfen und Nachweise zur Berechtigung an Unternehmen, Marke oder Rufnummer verlangen.
Der Kunde gewährleistet, dass seine Angaben richtig und aktuell sind und er über alle erforderlichen Rechte an Namen, Rufnummern, Logos, Marken und sonstigen Kundendaten verfügt. Änderungen sind Koll unverzüglich mitzuteilen.
Alle Rechte an Kundendaten verbleiben beim Kunden oder den jeweiligen Rechteinhabern. Der Kunde räumt Koll für die Vertragslaufzeit die zur Bereitstellung, Sicherung, Unterstützung und vereinbarten Integration des Dienstes erforderlichen Nutzungsrechte an den Kundendaten ein.
Koll zeichnet Gesprächsinhalte nicht auf, sofern keine gesonderte Aufzeichnungsfunktion einschließlich Rechtsgrundlage und Verantwortungsverteilung ausdrücklich vereinbart wurde. Technische Anruf- und Nachrichtenmetadaten dürfen im erforderlichen Umfang für Betrieb, Abrechnung, Sicherheit und Missbrauchsprävention verarbeitet werden.
8. Drittanbieterleistungen und Integrationen
Der Dienst kann Telekommunikationsunternehmen, Nachrichtenvermittler, Cloud-, Identitäts-, Analyse-, CRM- und Kundenserviceanbieter sowie andere Drittanbieterleistungen einbinden. Dabei können je nach Funktion Namen, Telefonnummern, Unternehmensdaten, Kontaktgründe, Nachrichteninhalte, Zeitstempel, Zustellinformationen und Markenangaben verarbeitet werden.
Verfügbarkeit, Sicherheit, Verschlüsselung und Funktionsumfang können je Kanal variieren. Insbesondere sind SMS- und RCS-Verbindungen nicht in jedem Fall Ende-zu-Ende verschlüsselt. Der Kunde darf in sichtbaren Kontaktgründen oder ungeschützten Nachrichten keine besonderen Kategorien personenbezogener Daten, Zugangsdaten oder sonstige unnötige vertrauliche Informationen aufnehmen.
Koll haftet für die sorgfältige Auswahl seiner Erfüllungsgehilfen, für eigene Schnittstellen und für Integrationsbestandteile im Verantwortungsbereich von Koll nach Maßgabe dieses Vertrags. Koll haftet nicht für Störungen, die ausschließlich durch nicht von Koll beherrschbare Drittanbieterleistungen, Systeme des Kunden, fehlerhafte Konfigurationen des Kunden oder nicht von Koll freigegebene Änderungen verursacht werden.
Der Kunde ist für seine Systeme, Endgeräte, Netzverbindungen und Integrationseinstellungen verantwortlich. Zusatzaufwand infolge von Änderungen oder Fehlern im Verantwortungsbereich des Kunden oder eines von ihm beauftragten Dritten darf Koll nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnen.
9. Datenschutz
Die Parteien beachten das anwendbare Datenschutzrecht. Soweit Koll personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, ist der Kunde Verantwortlicher und Koll Auftragsverarbeiter; es gilt der AVV.
Koll ist eigener Verantwortlicher, soweit Koll Zwecke und Mittel der Verarbeitung selbst bestimmt, insbesondere bei Vertrags- und Kundenverwaltung, Abrechnung, Nutzeridentifikation, Dienstsicherheit, Betrugs- und Missbrauchsprävention sowie Erfüllung gesetzlicher Pflichten. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Koll.
Der Kunde bleibt insbesondere für Rechtsgrundlagen, Transparenzinformationen, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherfristen und Betroffenenrechte verantwortlich. Die tatsächliche Rollenverteilung richtet sich nach der konkreten Verarbeitung und nicht allein nach der vertraglichen Bezeichnung.
10. Informationssicherheit
Koll trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umstände und Risiken der Verarbeitung angemessene technische und organisatorische Maßnahmen. Für Auftragsverarbeitung gelten ergänzend der AVV und die dort beschriebenen Maßnahmen.
Der Kunde ist für die sichere Verwaltung seiner Berechtigungen, Endgeräte, Integrationsschlüssel und Authentisierungsmittel sowie für angemessene Anweisungen an seine Nutzer verantwortlich.
Jede Partei informiert die andere unverzüglich über einen ihr bekannt gewordenen Sicherheitsvorfall, der den Dienst oder vertragsgegenständliche Daten erheblich beeinträchtigen kann, und unterstützt angemessen bei der Begrenzung der Folgen.
11. Verfügbarkeit, Wartung und Support
Koll bemüht sich um eine fortlaufende Verfügbarkeit des Dienstes, ausgenommen Wartung, Updates, Sicherheitsmaßnahmen und außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Koll liegende Störungen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur geschuldet, wenn sie in einem SLA vereinbart ist.
Planbare, wesentliche Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angemessen im Voraus angekündigt. Dringende Sicherheits- oder Fehlerbehebungsmaßnahmen dürfen ohne Vorankündigung durchgeführt werden.
Der Kunde meldet Störungen unverzüglich und stellt die zur Reproduktion und Diagnose zumutbar erforderlichen Informationen bereit. Umfang und Servicezeiten des Supports ergeben sich aus Bestellbestätigung oder Leistungsbeschreibung.
12. Preise, Rechnungsstellung und Zahlung
Preise, Kontingente, Nutzerzahlen, nutzungsabhängige Entgelte und Abrechnungszeiträume ergeben sich aus der Bestellbestätigung oder der dort einbezogenen Preisliste. Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlich geschuldeter Steuern und Abgaben. Der Kunde stellt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bereit. Soweit das Reverse-Charge-Verfahren anwendbar ist, schuldet der Kunde die Umsatzsteuer nach den maßgeblichen Vorschriften.
Soweit nicht anders vereinbart, werden wiederkehrende Entgelte im Voraus und nutzungsabhängige Entgelte nachträglich abgerechnet. Rechnungen dürfen elektronisch erteilt werden und sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Nutzungsaufzeichnungen von Koll sind maßgeblich, sofern der Kunde keinen offensichtlichen Fehler nachweist.
Begründete Rechnungseinwendungen sind unverzüglich mitzuteilen; der unstreitige Teil bleibt fällig. Im Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen, bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmen insbesondere § 288 Abs. 2 BGB, sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB und weitergehende gesetzliche Verzugsschäden.
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen. Diese Einschränkung gilt nicht für Gegenforderungen, die mit der Forderung von Koll in einem gegenseitigen Leistungsverhältnis stehen. Zurückbehaltungsrechte dürfen nur aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden.
Entgelte werden nur erstattet, soweit der Vertrag dies ausdrücklich vorsieht. Der Kunde trägt nutzungsabhängige Entgelte, die über seine Nutzer oder Zugangsdaten entstehen, soweit die Nutzung nicht ausschließlich auf einer von Koll zu vertretenden Sicherheitsverletzung beruht.
13. Vertragslaufzeit, Verlängerung und Kündigung
Der Vertrag läuft für die in der Bestellbestätigung vereinbarte Festlaufzeit oder auf unbestimmte Zeit. Fehlt eine Laufzeitregelung, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Ein unbefristeter Vertrag kann von jeder Partei mit einer Frist von einem (1) Monat zum Ende eines Abrechnungsmonats in Textform ordentlich gekündigt werden.
Ein Vertrag mit Festlaufzeit ist während dieser Laufzeit nicht ordentlich kündbar. Er endet mit Ablauf der Festlaufzeit, sofern die Bestellbestätigung keine automatische Verlängerung vorsieht. Ist eine Verlängerung vereinbart, kann jede Partei sie mit der in der Bestellbestätigung genannten Frist, mangels einer solchen Regelung mit dreißig (30) Tagen zum Laufzeitende, verhindern.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt unberührt. Soweit der wichtige Grund in einer behebbaren Pflichtverletzung liegt, ist grundsätzlich zunächst eine angemessene Abhilfefrist von vierzehn (14) Tagen zu setzen. Einer Frist bedarf es nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, ernsthaft und endgültig verweigert wird oder die Fortsetzung des Vertrags unzumutbar ist.
Gesetzliche Rechte im Zusammenhang mit Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz bleiben unberührt. Diese Bedingungen begründen kein Kündigungsrecht, das zwingende insolvenzrechtliche Vorschriften umgeht.
14. Aussetzung des Dienstes
Koll darf den Dienst ganz oder teilweise vorübergehend aussetzen, wenn:
- der Kunde den Dienst unter Verstoß gegen Gesetz, Vertrag oder AUP nutzt;
- die Nutzung eine konkrete Sicherheits-, Missbrauchs-, Rechts- oder erhebliche Reputationsgefahr für Koll, Empfänger oder Dritte verursacht;
- der Kunde den Dienst oder die Nutzung anderer Kunden erheblich beeinträchtigt;
- eine Rechnung mindestens vierzehn (14) Tage überfällig ist und der Kunde nach Mahnung eine angemessene, grundsätzlich mindestens siebentägige Nachfrist erfolglos verstreichen lässt;
- eine Behörde, zwingendes Recht oder verbindliche Bedingungen eines erforderlichen Kommunikationskanals die Aussetzung verlangen; oder
- Koll zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Leistungsbestandteils berechtigt wäre.
Koll kündigt die Aussetzung nach Möglichkeit vorher an, begrenzt sie auf das erforderliche Maß und berücksichtigt berechtigte Interessen des Kunden. Bei dringenden Sicherheits-, Missbrauchs- oder Rechtsverstößen ist keine Vorankündigung erforderlich. Koll hebt die Aussetzung auf, sobald der Grund entfallen und eine angemessene Prüfung abgeschlossen ist. Beruht die berechtigte Aussetzung auf einem vom Kunden zu vertretenden Umstand, bleiben vereinbarte Grundentgelte grundsätzlich geschuldet; ersparte Aufwendungen von Koll sind anzurechnen.
15. Folgen der Vertragsbeendigung
Mit Vertragsende erlischt das Nutzungsrecht. Fällige und bis zum Vertragsende entstandene Entgelte bleiben zahlbar. Eine bloße Nichtnutzung oder eine unwirksame vorzeitige Kündigung befreit den Kunden nicht von Entgelten für eine fortbestehende Festlaufzeit.
Der Kunde exportiert benötigte Daten vor Vertragsende mit den üblichen Funktionen des Dienstes. Ist ein Selbstexport nicht möglich, kann er innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende eine angemessene Herausgabe von Kundendaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format verlangen. Zusatzaufwand außerhalb des Standardexports darf Koll nach vorheriger Abstimmung berechnen.
Koll löscht oder anonymisiert im Auftrag verarbeitete personenbezogene Daten nach Maßgabe des AVV. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und die reguläre Löschung aus Sicherungskopien bleiben unberührt.
16. Rechte am Dienst
Koll und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte am Dienst, an Software, Schnittstellen, Dokumentation, Marken, Designs, Methoden, technischen Lösungen und Weiterentwicklungen. Der Vertrag überträgt nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Der Kunde darf, soweit nicht zwingendes Recht – insbesondere §§ 69d und 69e UrhG – etwas anderes erlaubt, nicht:
- den Dienst kopieren, bearbeiten, übersetzen, dekompilieren, disassemblieren oder zurückentwickeln;
- Nutzungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbeschränkungen umgehen;
- den Dienst vermieten, weiterverkaufen, unterlizenzieren oder als eigenen Dienst für Dritte anbieten;
- nicht öffentliche Funktionen zum Aufbau eines konkurrierenden Produkts oder zu nicht genehmigten Vergleichstests verwenden; oder
- Urheberrechts-, Marken- oder Eigentumshinweise entfernen.
Feedback und Entwicklungsvorschläge darf Koll unentgeltlich verwenden, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Kunden offengelegt werden.
17. Vertraulichkeit
„Vertrauliche Informationen“ sind alle technischen, geschäftlichen, finanziellen oder sonstigen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, einschließlich Kundendaten, nicht öffentlicher Produkt- und Sicherheitsinformationen, Preise, Geschäftspläne und Integrationsinformationen. Die empfangende Partei verwendet vertrauliche Informationen nur zur Vertragsdurchführung, schützt sie mindestens mit der Sorgfalt, die sie bei eigenen vergleichbaren Informationen anwendet, und gibt sie nur an Personen und Auftragnehmer weiter, die sie benötigen und angemessen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind. Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die die empfangende Partei nachweisen kann:
- ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt sind;
- bereits rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht bekannt waren;
- rechtmäßig von einem Dritten ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder
- ohne Nutzung vertraulicher Informationen der anderen Partei selbstständig entwickelt wurden.
Gesetzlich oder behördlich verlangte Offenlegungen sind auf das notwendige Maß zu beschränken; die andere Partei ist vorab zu informieren, soweit dies rechtlich zulässig ist. Die Vertraulichkeitspflicht gilt fünf (5) Jahre nach Vertragsende und für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des GeschGehG so lange, wie die betreffende Information ein Geschäftsgeheimnis ist.
18. Mängelrechte und Rechtsbehelfe
Koll gewährleistet, dass der Dienst im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht und mit branchenüblicher fachlicher Sorgfalt erbracht wird. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an. Koll ist zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung durch Fehlerbehebung, Update oder eine zumutbare, funktional gleichwertige Umgehungslösung innerhalb angemessener Frist zu geben.
Schlägt die Nacherfüllung bei einem wesentlichen Mangel fehl und beeinträchtigt der Mangel die vereinbarte Nutzung erheblich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu; bei einem Dauerschuldverhältnis kann er insbesondere den betroffenen Auftrag aus wichtigem Grund beenden. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach Beendigung werden anteilig erstattet.
Eine Garantie wird nur übernommen, wenn sie ausdrücklich als „Garantie“ bezeichnet ist. Koll garantiert insbesondere keine bestimmte Antwortquote, Umsatz-, Recruiting- oder Kundenerfahrungswirkung oder sonstigen geschäftlichen Erfolg.
Soweit mietrechtliche Vorschriften anwendbar sind, ist die verschuldensunabhängige Haftung von Koll für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ausgeschlossen. Ziffer 20 bleibt unberührt.
19. Ansprüche Dritter und Schutzrechte
Macht ein Dritter geltend, die vertragsgemäße Nutzung des Dienstes verletze ein in Deutschland oder der Europäischen Union bestehendes Urheberrecht, Markenrecht oder Patent, übernimmt Koll die Abwehr berechtigter Ansprüche und die aufgrund rechtskräftiger Entscheidung oder eines von Koll genehmigten Vergleichs geschuldeten Zahlungen nach Maßgabe dieser Ziffer und Ziffer 20.
Koll darf nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht beschaffen, den Dienst ändern oder ersetzen oder den betroffenen Auftrag beenden und vorausbezahlte, nicht verbrauchte Entgelte anteilig erstatten. Die Pflicht gilt nicht, soweit der Anspruch auf Kundendaten, nicht von Koll vorgenommenen Änderungen, vertragswidriger Nutzung, einer nicht von Koll bereitgestellten Kombination oder fortgesetzter Nutzung trotz bereitgestellter nicht verletzender Alternative beruht.
Der Kunde stellt Koll von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, soweit diese auf einer vom Kunden oder seinen Nutzern schuldhaft verursachten Verletzung von Rechten durch Kundendaten, rechtswidrige Kommunikation, unberechtigte Identitäts- oder Rufnummernnutzung oder einen schuldhaften Verstoß gegen die AUP beruhen. Die Freistellung umfasst angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
Voraussetzung jeder Freistellung ist, dass die begünstigte Partei unverzüglich informiert, die Rechtsverteidigung und Vergleichsführung – soweit rechtlich zulässig – der verpflichteten Partei überlässt und angemessen unterstützt. Ein Vergleich darf ohne Zustimmung keine Haftungsanerkennung oder nicht geldwerte Verpflichtung der anderen Partei enthalten.
20. Haftung
Koll haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Arglist, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Koll nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit nach dem vorstehenden Absatz gehaftet wird, besteht eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktions- oder Betriebsunterbrechung, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden nur, soweit solche Schäden im konkreten Vertragsverhältnis als vertragstypisch vorhersehbar waren.
Bei Datenverlust ist die Haftung auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, der Risikolage entsprechender Datensicherung und Nutzung der verfügbaren Exportfunktionen typischerweise für die Wiederherstellung erforderlich ist. Dies gilt nicht, soweit die Datensicherung oder Wiederherstellung vertraglich im Verantwortungsbereich von Koll liegt.
Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, Beschäftigte, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Koll sowie für Freistellungs- und Aufwendungsersatzansprüche. Gesetzliche Beweislastregeln werden nicht verändert.
21. Kundenreferenzen
Koll darf Firma, Marke, Logo, Aussagen, Ergebnisse, Fallstudien oder Pressemitteilungen des Kunden nur als Referenz verwenden, wenn der Kunde dies zuvor ausdrücklich in Textform genehmigt hat. Eine Genehmigung kann für zukünftige Nutzungen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Vertrauliche Informationen dürfen nicht offengelegt werden.
22. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf einem bei Vertragsschluss nicht zumutbar vorhersehbaren, außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegenden Ereignis beruht, dessen Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermieden oder überwunden werden konnten.
Dazu können insbesondere Krieg, Aufruhr, rechtmäßige behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe, Naturkatastrophen, großflächige Strom- oder Telekommunikationsausfälle, erhebliche Störungen wesentlicher Cloud- oder Kommunikationsnetze und nicht zu vertretende Cyberangriffe gehören. Fehlende Mittel oder gewöhnliche Beschaffungsrisiken sind keine höhere Gewalt.
Die betroffene Partei informiert unverzüglich über Ereignis, Auswirkungen und voraussichtliche Dauer und mindert die Folgen. Dauert die Störung länger als sechzig (60) aufeinanderfolgende Tage und verhindert sie die wesentliche Nutzung, kann jede Partei den betroffenen Auftrag ohne Schadensersatzpflicht beenden.
23. Änderung von Preisen und Bedingungen
Koll darf Preise eines unbefristeten Vertrags oder für einen künftigen Verlängerungszeitraum höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten mit einer Ankündigungsfrist von sechzig (60) Tagen anpassen, soweit sich die für die Leistung maßgeblichen Kosten verändert haben. Berücksichtigt werden insbesondere Personal-, Cloud-, Telekommunikations-, Nachrichten-, Lizenz-, Energie-, Sicherheits- und regulatorische Kosten; gegenläufige Kostensenkungen sind angemessen anzurechnen. Eine Anpassung darf nicht allein der Erhöhung der Gewinnmarge dienen.
Während einer vereinbarten Festlaufzeit bleibt der Preis unverändert, soweit nicht gesetzliche Steuern oder Abgaben geändert werden oder in der Bestellbestätigung ausdrücklich variable Drittanbieter- oder Nutzungsentgelte vereinbart sind. Erhöht sich der Gesamtpreis aufgrund einer Anpassung wesentlich, kann der Kunde den betroffenen unbefristeten Vertrag oder Verlängerungszeitraum bis zum Wirksamwerden der Änderung in Textform kündigen.
Koll darf diese Bedingungen ändern, soweit dies wegen einer Änderung von Gesetz, Rechtsprechung oder behördlicher Vorgaben, zur Schließung einer unvorhergesehenen Regelungslücke, zur Abwehr neuer Sicherheits- oder Missbrauchsrisiken oder wegen einer wesentlichen technischen Änderung des Dienstes erforderlich ist. Die Änderung muss für den Kunden zumutbar sein und darf Hauptleistungspflichten sowie das vertragliche Äquivalenzverhältnis nicht unangemessen zu seinem Nachteil verändern.
Wesentliche Änderungen werden grundsätzlich mindestens sechs (6) Wochen vorher mit Begründung und Hinweis auf das Wirksamkeitsdatum mitgeteilt. Wird der Kunde hierdurch erheblich benachteiligt, kann er den betroffenen Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung außerordentlich kündigen. Änderungen, die eine ausdrückliche Zustimmung erfordern, werden nur mit dieser Zustimmung wirksam.
Zwingend erforderliche gesetzliche, behördliche oder dringende Sicherheitsänderungen dürfen mit kürzerer Frist umgesetzt werden; Koll informiert hierüber so früh wie zumutbar.
24. Mitteilungen, Abtretung und Unterauftragnehmer
Vertragsbezogene Mitteilungen erfolgen in Textform an die in der Bestellbestätigung, im Dienst oder auf der jeweiligen Website angegebene Vertragskontaktadresse. Allgemeine Betriebsmitteilungen dürfen auch an Administratoren des Kunden gesendet werden. Der Kunde hält seine Kontaktdaten aktuell.
Der Kunde darf den Vertrag oder Rechte daraus nur mit vorheriger Zustimmung von Koll übertragen; die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. § 354a HGB bleibt unberührt. Koll darf den Vertrag auf ein verbundenes Unternehmen oder im Zusammenhang mit einer Übertragung des Dienstgeschäfts, einer Verschmelzung oder sonstigen Umstrukturierung übertragen, wenn der Rechtsnachfolger die Vertragspflichten übernimmt. Koll informiert den Kunden vorab, soweit rechtlich und praktisch möglich.
Koll darf Unterauftragnehmer zur Leistungserbringung einsetzen und haftet für deren Tätigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften und diesem Vertrag. Für Unterauftragsverarbeiter personenbezogener Daten gilt der AVV.
25. Schlussbestimmungen, Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag enthält die vollständige Vereinbarung der Parteien über seinen Gegenstand. Änderungen individueller Vertragsbestandteile bedürfen der Textform, sofern nicht eine strengere Form gesetzlich vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden im Sinne von § 305b BGB bleiben formunabhängig vorrangig.
Sind einzelne Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der betreffenden Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften (§ 306 BGB). Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts bedeutet keinen Verzicht.
Bestimmungen, die nach ihrem Zweck fortgelten sollen, insbesondere zu Zahlung, Rechten am Dienst, Vertraulichkeit, Haftung, Datenrückgabe und Streitbeilegung, bleiben nach Vertragsende in Kraft.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts (CISG). Die Parteien bemühen sich vor Klageerhebung um eine gütliche Lösung innerhalb von dreißig (30) Tagen nach einer in Textform übermittelten Verhandlungsaufforderung.
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Berlin, soweit eine solche Vereinbarung nach Art. 25 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012, § 38 ZPO oder sonstigem zwingenden Recht zulässig ist. Zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Bei Übersetzungen oder mehrsprachigen Fassungen ist für Verträge für den deutschen Markt die deutsche Fassung maßgeblich.
Vertragskontakt: Koll Technologies GmbH, Richard-Sorge-Straße 81, 10249 Berlin, Deutschland; E-Mail: hannu.nissinen@koll.to.