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DSGVO und verifizierte Geschäftsanrufe: Welche Daten angezeigt werden

7 min

Verifizierte Geschäftsanrufe werfen häufig dieselbe Frage auf: Werden dabei personenbezogene Daten angezeigt, die nicht angezeigt werden sollten? Die Antwort ist geradlinig. Angezeigt werden Unternehmensdaten: Firmenname, Rolle oder Name der anrufenden Person und der Anrufgrund.

Was die angerufene Person sieht

  • Name und verifizierte Identität des anrufenden Unternehmens.
  • Name oder Team der anrufenden Person, sofern das Unternehmen es so möchte.
  • Den vom Unternehmen selbst formulierten Anrufgrund.

Die Position der Empfängerin

Erkennbarer Kontakt stärkt die Position der Empfängerin: Sie weiß, wer sich meldet und worum es geht, und kann fundiert entscheiden, ob sie abhebt. Das ist Transparenz im Sinne des Datenschutzes, nicht ihr Gegenteil.

Transparenz ist kein Hindernis für den Datenschutz, sie ist sein Zweck.

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Datenhoheit

Die zweite Seite ist die Frage, wo das Gespräch bleibt. Läuft der Kontakt über das verifizierte Unternehmensprofil, bleibt der Gesprächsverlauf im System des Unternehmens – und nicht in der privaten App einer einzelnen Person. Das ist zugleich eine geschäftliche und eine datenschutzrechtliche Frage.

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Wem gehört das Kundengespräch?

Die Erinnerung bleibt an der Marke hängen, nicht an der Nummer. Und der Gesprächsverlauf gehört dem Unternehmen, nicht dem Telefon einzelner Mitarbeitender.

  • Datenhoheit
  • DSGVO
  • Markenerinnerung
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